Handhabung von Schimmelpilzschäden in Gebäuden ...

Die Richtlinie des Netzwerk Schimmel zum sachgerechten Umgang mit Schimmelpilzschäden in Gebäuden – empfohlen vom Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger (b.v.s.) – und die Richtlinie VdS 3151 des Verbandes der Sachversicherer (VdS) zur Schimmelpilzsanierung nach Leitungswasserschäden nennen hilfreiche Ansprechpartner. Beide Richtlinien werden mitgetragen von den Sanierungsverbänden Bundesverband der Brand- und Wasserschadenbeseitiger (BBW) und vom Fachverband Sanierung und Umwelt (fsu). Durch die sogenannte Verbändemappe dokumentieren die beteiligten Verbände ihren Willen, die vorliegenden Richtlinien für sich als verbindlich anzuerkennen.
Die beiden Richtlinien verdeutlichen den Zusammenhang der Erkennung, Bewertung und Sanierung von Schimmelpilzschäden. Sie berücksichtigen dabei unter anderem die Regelungen der Berufsgenossenschaftlichen Information (BGI 858) und die Empfehlungen des Leitfadens des Umweltbundesamtes (UBA) und konkretisieren sie für die praktische Anwendung.
Gerne bieten wir Ihnen die Richtlinien und den Leitfaden zum Download an:
> Richtlinie zum sachgerechten Umgang mit Schimmelpilzschäden in Gebäuden:
www.netzwerk-schimmel.info/media/pdf/richtlinie.pdf
> Richtlinie zur Schimmelpilzsanierung nach Leitungswasserschäden:
www.vds.de/fileadmin/vds_publikationen/vds_3151_web.pdf
> Leitfaden zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden:
www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/421/publikationen/uba_schimmelleitfaden_final_bf.pdf